18.01.2005
  • Sehr geehrte Kunden, sehr geehrte internetuser, auch im Januar wollen wir Sie wieder mit Neuigkeiten versorgen.

Neue Kunden in unseren Webportalen stellen sich vor:

Sophien-Club

Geschäftsführung
3S, Andre’ Hassel, Olaf Rietesel GbR
Management: Ralf Schikowski
Sophienstrasse 6

10178 Berlin
Tel.: 030/ 2824552
Fax.: 030/ 2824433
Email: info@sophienclub.de

Jede Woche Partys mit Musik aus denn 70s, 80s, 90s.  Musik aus Funk, Soul, Disco, Pop & Wave aufgelegt von verschiedenen DJ’s.
Live-Bands Auftritte sind bei uns auch keine Seltenheit !

Mehr Informationen unter: www.sophienclub.de


Sprick-Consulting

Prozess- und Ablaufoptimierung in der Logistik

Adolf Sprick
Arthur-Scheunert-Allee 94
D-14558 Nuthetal OT: Bergholz-Rehbrücke
Tel.: 033200/50280 +++ Fax.: 033200/50281
email: info@sprick-consulting.de

Lassen Sie sich auf unserer Homepage: www.sprick-consulting.de inspirieren

Unsere klare Ausrichtung zur Optimierung von Logistikprozessen ist begründet durch langjährige erfolgreiche praktische Projektarbeiten in führenden Handelsunternehmen.

Wir zeigen Ihnen nach intensiven Analysen Wege zur Produktivitäts- und Effektivitätssteigerung auf.


Informationen von unseren Kunden

Wäschehaus Potsdam

Neueröffnung in Potsdam! Zur Eröffnung konnte Frau Barbara Beelitz schon viele Kunden begrüssen. Die Potsdamer sind froh, dass das Wäschehaus wieder in die Landeshauptstadt zurückgekehrt ist.

Inh. Barbara Beelitz
Friedrich-Ebert-Strasse 105-108
14467 Potsdam
Tel.: 0331/2011955

Mehr Information unter: Wäschehaus
 


Boutique Tamschik

Die Zukunft liegt in der Einkaufsmeile Brandenburger Str. !
Dies dachte sich auch Frau Tamschik und konzentriert sich jetzt auf ihr Geschäft in der Brandenburger Strasse !

Boutique Tamschik
Mode + Geschenkideen
Ilona Tamschik
Brandenburger Str. 10
14467 Potsdam

Mehr Information unter: Boutique Tamschik
 

Sonstiges
Steuerinfo`s:

Gesetzliche Bestimmungen zur Umsatzsteuer-Voranmeldung

Durch das Steueränderungsgesetzt 2003 vom 15. Dezember 2003 (BGGI.IS.2645, BStBI I S. 710) ist § 18 Abs. 1 Satz 1 UStG geändert. Danach hat der Unternehmer nach Ablauf jedes Voranmeldungszeitraumes eine Umsatzsteuer-Voranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck auf elektronischem Weg nach Massgabe der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung (siehe oben) zu übermitteln; auf Antrag kann das Finanzamt zur Vermeidung von unbilligen Härten auf eine elektronische Übermittlung verzichten.
Diese Änderung tritt am 1. Januar 2005 in Kraft und gilt für alle Voranmeldungszeiträume, die nach dem 31. Dezember 2004 enden.
Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 29.11.04:
Verpflichtung zur Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteuer-Anmeldungen auf elektronischem Weg (§ 18 Abs. 1 Satz 1 UStG und § 41a Abs. 1 EStG) ab 1. Januar 2005:

Link: BMF-Schreiben
 

Auch im Jahre 2005 wünschen wir Ihnen Gesundheit und unternehmerischen Erfolg!

und verbleiben vorerst mit herzlichen Gruessen

Ihr BASSConnection-TEAM